Einheitliches Handyverbot an Grundschulen – Kinder stärken, Ablenkung begrenzen, pädagogische Klarheit schaffen
,Zitate aus den heutigen Reden von Lars Wurzler, bildungspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum Antrag der BSW-Fraktion „Einheitliches Handyverbot an Grundschulen – Kinder stärken, Ablenkung begrenzen, pädagogische Klarheit schaffen“ (Drs. 8/2679). Der Antrag erhielt im Plenum trotz Zustimmung vieler Abgeordneter keine Mehrheit.
„Um es gleich an den Anfang zu stellen, unser Antrag ist eben nicht nur ein Verbot von privaten digitalen Endgeräten von Schülerinnen und Schülern an sächsischen Grundschulen, er soll vor allem Rechtssicherheit schaffen, weit über eine individuelle Schullösung oder Hausordnung hinaus. Unser Antrag umfasst darüber hinaus aber noch weit mehr. Die Forderung nach einem pädagogischen- und bildungszentrierten Gesamtkonzept, eine Richtlinie für den Umgang an weiterführenden Schulen, verpflichtende Fortbildungskonzepte für Lehrkräfte sowie digitale Unterrichtsgestaltung und Medienpädagogik als verbindlichen Teil des Lehramtsstudiums sowie des Vorbereitungsdienstes zu stärken und auszubauen.“
„… noch ein kleiner Blick generell auf unsere europäischen Nachbarn, hier eine kurze Aufzählung von Ländern wo bereits konkrete Maßnahmen ergriffen wurden - nämlich in Frankreich, Italien, Großbritannien, Dänemark, Niederlande und Finnland, die letzten vier übrigens alle besser bei Pisa 2022 als Deutschland.“
„Starten wir mit den anderen Bundesländern, nicht dass am Ende gar der Vorwurf stünde, wir forderten etwas Revolutionäres oder gar etwas völlig Neues. Obwohl gerade der Freistaat Sachsen, steht, wie wohl kein zweiter aktuell bei der Bildung für Innovation und Kreativität bei Maßnahmen, Stichwort 21.“
„Ich zitiere hier Bundesbildungsministerin Prien (von der CDU übrigens) vom 17.05.25: „In der Grundschule sollte die private Handynutzung verboten sein. An den weiterführenden Schulen sollten möglichst altersgerechte Regeln gefunden werden.“ (Zitat Ende)
Wir sehen also, es gibt auf den zwei relevanten politischen Ebenen Vorstöße, verbindliche Rechtsnormen, Ansätze, konkrete Pläne und Maßnahmen, die unserem Antrag doch sehr ähneln.“
„Unser Antrag soll nichts weniger als eine für alle Grundschulen gültige vereinheitlichte gesetzliche Regelung zum Verbot der Nutzung der digitalen privater Endgeräte von Schülerinnen und Schülern an sächsischen Grundschulen und ein Konzept für weiterführende Schulen bringen. Die letztlich auch zu einem Schutz bei der Entwicklung der Kinder beitragen soll.
Ich möchte und muss an dieser Stelle nochmal betonen, dass es bei unserem Antrag nicht um ein generelles Verbot von digitalen Endgeräten aller Art an Schule geht und wir wollen auch nicht zurück in die „Kreidezeit“, wenngleich die Ausstattung mancher Schulen wohl aus dieser Epoche zu stammen scheint. Wir sind auch nicht technologie- oder fortschrittsfeindlich, wie uns Kritiker anderer Parteien hin und wieder vorwerfen. Es geht auch um die Rechtssicherheit von Lehrkräften, denn eine gesetzliche Regelung für alle ist einfach transparenter und verbindlicher als jede Hausordnung.
Ein letzter Ausflug in die aktuelle Politik: Da am Montag in einer sehr prominenten Zeitung ja schon stand - Zitat: „in Sachsen soll das Handyverbot zunächst nur an Grundschulen eingeführt werden“ und der Minister selbst zu eben jener Zeitung sagte: „private Handys lenken im Schullalltag ab und haben gerade an Grundschulen nichts verloren.“
Auch aufgrund der letzten Aussagen bin ich sehr zuversichtlich, dass unser Antrag Ihre Zustimmung findet.“