Gesetzentwurf zur Quorensenkung - Stärkung der Volksgesetzgebung im Freistaat Sachsen
,Die BSW-Fraktion beabsichtigt, die Volksgesetzgebung in Sachsen durch eine massive Absenkung der Quoren zu stärken. Dazu bedarf es einer Verfassungsänderung, wozu eine 2/3 Mehrheit der Abgeordneten im sächsischen Parlament notwendig ist.
Auf der Plenarsitzung am 27.03.2025 erfolgt nun die Einbringung des entsprechenden Gesetzentwurfes.
Gesetzentwurf der BSW-Fraktion: Gesetz zur Stärkung der Volksgesetzgebung im Freistaat Sachsen
Die Volksgesetzgebung in Sachsen besteht aus einem dreistufigen Verfahren von Volksbegehren, Volksantrag und Volksentscheid.
Für ein Volksbegehren werden im Moment 40.000 Unterschriften benötigt. Die BSW-Fraktion will diese Zahl halbieren und damit auf 20.000 Unterschriften absenken.
Für einen Volksantrag müssen derzeit 450.000 Unterschriften gesammelt werden, was einer Höhe von mehr als 13 Prozent der sächsischen Wahlberechtigten entspricht. Dies beabsichtigt die BSW-Fraktion nunmehr auf fünf Prozent abzusenken.
In der Landesverfassung ist geregelt, dass das Parlament oder das Volk direkt gleichranginge Gesetzgeber sind. Dem will die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht auf Landesebene zu mehr Geltung verhelfen.
Der Freistaat als Ausgangspunkt der politischen Wende vor 35 Jahren ist, was die plebiszitären Instrumente anbelangt, mittlerweile ein Schlusslicht unter den Bundesländern.
Der demokratiepolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Lutz Richter, sagt dazu: „Das BSW tritt für eine Stärkung der direkten Demokratie ein, weil damit die Demokratie als Ganzes gestärkt wird. Im Parlament zählen ausschließlich Mehrheiten, aber bei der Volksgesetzgebung zählen viel stärker Argumente, die für eine Sache sprechen.“