BSW-Fraktion zum vorgelegten Haushaltsentwurf: Entscheidungen auf den Prüfstand stellen!

Pressemitteilungen
, 25. März 2025

Kita-Moratorium und Hilfspaket als gute Ansätze identifiziert
Im ersten Aufschlag begrüßen wir die Fortführung des Kita-Moratoriums sowie das 600-Millionen-Euro-Hilfspaket für die Kommunen.

Frühkindliche Bildung hat für uns höchste Priorität. Seit Jahren beobachten wir jedoch, dass die Kosten für Kitas und Horte zunehmend auf die Kommunen verlagert werden. Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ scheint hier nicht zu gelten. Die Betreuung unserer Jüngsten ist eine staatliche Pflichtaufgabe, weshalb die finanzielle Beteiligung des Freistaats dringend überprüft werden muss.

Das 600-Millionen-Euro-Hilfspaket für die Kommunen ist ein wichtiger erster Schritt. Doch es kommt darauf an, wie diese Mittel auf Landkreise und kreisfreie Städte verteilt werden und ob sie an bestimmte Verwendungszwecke gebunden sind. Zudem muss genau geprüft werden, ob im Gegenzug andere Zuschüsse oder Förderungen entfallen. Hier bedarf es größter Transparenz.

Stellenabbau weitreichend genug?
Angesichts von rund 7.000 unbesetzten Stellen erscheint die Reduzierung um weniger als 500 Stellen wenig ambitioniert. Eine umfassende Aufgabenkritik und eine klare Stellenbeschreibung wären erforderlich. Angeblich hat sich in den vergangenen zehn Jahren eine Kommission mit genau diesen Fragen beschäftigt. Was sind die Ergebnisse dieser Kommission? Und warum wurden sie nicht bereits bei der Planung für 2025/26 berücksichtigt?

Zukunftsgewandte und generationengerechte Entscheidungen sind gefragt
Der Haushaltsentwurf soll Investitionen in die Zukunft des Freistaates ermöglichen. Wir werden genau prüfen, welche Maßnahmen darunterfallen. Wenn jedoch angekündigt wird, dass lediglich begonnene Investitionen fortgeführt, aber keine neuen Projekte in Angriff genommen werden, steht diese Aussage im Widerspruch zur Realität.

Zum vorgelegten Haushaltsentwurf stellt Uta Knebel, haushaltspolitische Sprecherin der BSW-Fraktion, fest: „Die Entscheidungen der letzten Jahre müssen auf den Prüfstand. Dazu gehört die wirtschaftliche Bewertung zentraler Maßnahmen – etwa im Hinblick auf die Schuldenbremse, die Einrichtung von Sondervermögen, staatliche Beteiligungen und den Generationsfonds.“

Für Knebel stellt sich die grundlegende Frage: Was verstehen wir unter Generationengerechtigkeit? Bedeutet sie, dass wir keine Investitionen in Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Straßen tätigen, um Schulden zu vermeiden – und damit der nächsten Generation eine marode Infrastruktur hinterlassen? Wie soll sie das lösen? Oder verstehen wir Generationengerechtigkeit als vorausschauendes Handeln, das Wachstum und Wohlstand fördert? Denn wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen erfordern mitunter auch die gezielte Aufnahme von Krediten.

Wir, die BSW-Fraktion, werden den Haushaltsentwurf sorgfältig prüfen und gezielt Änderungsanträge einbringen – für ein zukunftsfähiges und lebenswertes Sachsen.

 

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