BSW-Fraktion warnt vor massiver Einschränkung von Grundrechten durch WHO-Vorgaben

Pressemitteilungen
, 28. Juli 2025

Jens Hentschel-Thöricht und Ines Biebrach, Mitglieder des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), zeigen sich erschüttert über die geplanten Auswirkungen der Zustimmung Deutschlands zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO.
Ohne eine umfassende nationale und internationale Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen und der Rolle der WHO dürfen keine neuen, völkerrechtlich bindenden Verträge wie der WHO-Pandemievertrag ratifiziert oder Veränderungen an solchen völkerrechtlich bindenden Verträgen wie den IGV vorgenommen werden.

Vor dem Abschluss neuer Verträge muss die Rolle der WHO während der Corona-Krise aufgearbeitet werden. Deutschland muss sich für ein Finanzierungsmodell einzusetzen, das die Unabhängigkeit und Neutralität der WHO gewährleistet.
Mit der überstürzten Zustimmung nimmt Deutschland in Kauf, dass es unter Verweis auf die Gesundheitssicherheit erneut zu massiven Einschränkungen der Grundrechte kommt.

Was bedeutet das konkret? „Künftig könnten globale Gesundheitsmaßnahmen der WHO – die nicht demokratisch legitimiert ist und deren Entscheidungen unter dem Einfluss privater Akteure stehen – unmittelbar zu tiefen Eingriffen in das Leben der Bürgerinnen und Bürger führen: Quarantäne, Reiseverbote, Kommunikationsüberwachung und Kontaktbeschränkungen – ohne parlamentarische Kontrolle in Deutschland und ohne jede Notwendigkeit einer nationalen Gefährdungslage“, kritisiert Jens Hentschel-Thöricht.

Ines Biebrach warnt: „Die Bundesregierung hat aus der Corona-Zeit nichts gelernt. Noch bevor eine Aufarbeitung der Corona-Krise erfolgt ist, unterwirft sich Deutschland einer vertraglichen Vereinbarung, welche weitgehende Beschränkungen der Grundrechte allein im Sinne der Gesundheitssicherheit beinhaltet.“

Das BSW fordert:
• Eine sofortige öffentliche Debatte über die Tragweite der IGV-Änderungen.
• Die vollständige Offenlegung der deutschen Verhandlungsposition in Genf.
• Eine verbindliche Parlamentskontrolle bei der Umsetzung internationaler Gesundheitsvorgaben.
• Den Erhalt der nationalen Souveränität über Grundrechtseingriffe.

„Gerade wir als Mitglieder im Corona-Untersuchungsausschuss haben gesehen, was passiert, wenn Grundrechte unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes eingeschränkt werden, ohne auf Verhältnismäßigkeit und Evidenz zu achten. Eine Wiederholung darf es nicht geben!“, so Hentschel-Thöricht und Biebrach abschließend.

 

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