BSW-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, eine Sondersitzung des Sächsischen Landtages einzuberufen
,Abstimmung über Schuldenpaket erforderlich
Zum ersten Mal seit 1990 hat die Sächsische Staatsregierung im Landesparlament keine eigene Mehrheit mehr. Auf Grund dieser Sachlage hat die Minderheitsregierung einen sogenannten Konsultationsmechanismus auf den Weg gebracht. Dieser Mechanismus soll eine parlamentarische Mehrheit im Landtag für die Vorhaben der Staatsregierung ermöglichen.
Aus Sicht der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag ist eine Beteiligung des gesamten Landtages darüber hinaus aber auch notwendig, wenn im Bundesrat Themen von außerordentlicher Bedeutung verhandelt werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Landesregierung des Freistaates Sachsen dem Schuldenpaket für Aufrüstung und Infrastruktur zustimmt, ohne sich der Mehrheit im Hohen Haus zu versichern. Von einer demokratischen Legitimation der Staatsregierung für ein konkretes Abstimmungsverhalten im Bundesrat kann nur ausgegangen werden, wenn das Abstimmungsverhalten mit der Mehrheitsmeinung im Parlament übereinstimmt.
„Aus diesem Grund ist es an der Staatsregierung, unverzüglich eine Sondersitzung des Sächsischen Landtages nach § 76 Absatz 4 der Geschäftsordnung einzuberufen und das Meinungsbild des Parlaments zu erfragen sowie dementsprechend zu handeln.
Ohne Beteiligung des Parlaments kann das Votum der Staatsregierung im Bundesrat nur eine Enthaltung sein. Jedes andere Abstimmungsverhalten käme einer Brüskierung des Landesparlaments gleich“, stellt der Parlamentarischer Geschäftsführer Lutz Richter klar.